Mit Zelt und Co. um die Welt

Einfach losziehen und am Abend das Nachtlager irgendwo aufschlagen. Einschlafen unter dem Sternenhimmel.
Schon beim Aufwachen den Duft von Wiesenblumen oder Bäumen riechen. Eins sein mit der Natur. Das geht wohl nur beim Wildcampen. Ob mit Zelt, Wohnwagen oder ausgebautem Van: Romantischer, abwechslungsreicher und freier kann man die Welt kaum entdecken. Doch oft ist das gar nicht so einfach. In meinem Überblick zeige ich dir, wo Wildcampen erlaubt ist, welche Regeln du dabei beachten solltest und wo du es vielleicht doch lieber sein lässt.

Was ist Wildcampen?

Kurz gesagt: Unter dem Begriff Wildcampen versteht man das Übernachten in mobilen Unterkünften wie Zelten, Wohnwagen oder Campervans abseits von ausgewiesenen Campinganlagen oder Stellplätzen.

Leave No Trace

Leave No Trace

Die wichtigste Grundregel beim Wildcampen lautet: Hinterlasse keine Spuren und verlasse deinen Übernachtungsplatz so, wie du ihn vorgefunden hast.

Du bist Gast in der Natur und musst dafür Sorge tragen, dass die Besucher nach dir diesen Ort genauso schön und natürlich vorfinden wie du. Das bedarf keiner großen Anstrengungen und meistens reicht es dabei, dass du dich so verhältst, wie du es von zu Hause gewohnt bist und beispielsweise niemals deinen Müll liegen lässt. Sammle bitte auch immer den Abfall von anderen auf.

Tiere und Pflanzen sind empfindlich gegenüber Störungen. Nimm Rücksicht auf sie und natürlich auch auf andere Trekker und Wildcamper, die wie du die Natur genießen wollen. Suche deinen Übernachtungsplatz achtsam aus und meide empfindliche Bereiche. Beschädige keine Pflanzen, halte stets genug Abstand zu wilden Tieren und störe sie nicht in ihrem natürlichen Lebensraum, betrete keine Schutzgebiete und Brutstätten und berühre bitte keine Nester, Eier und Jungtiere.

Lagerfeuer sind nicht überall und auch nicht jederzeit erlaubt. Wichtig ist es daher, vor deiner Tour die geltenden Regelungen und die aktuelle Waldbrandgefahr zu erfragen. Verzichte bitte unbedingt darauf, wenn das Feuermachen aufgrund von Trockenheit verboten wurde. Wenn es erlaubt ist und du ein Feuer entfachst, musst du sicherstellen, dass dieses nicht außer Kontrolle gerät. Bereite also die Feuerstelle in jedem Fall so vor, dass Blätter, Zweige, Moos, trockenes Gras oder andere leicht brennbare Stoffe weggeräumt sind. Neben der Feuerstelle sollte auch immer etwas zum Löschen bereitstehen (zum Beispiel eine Flasche Wasser), damit du im Notfall schnell handeln kannst. Lasse das Feuer niemals alleine und lösche es vor dem Verlassen des Lagerplatzes sorgfältig. Am besten lässt du das Feuer komplett herunterbrennen und erstickst die restlichen Flammen mit Wasser. Wende die Asche mehrmals, damit du keine Glutherde übersiehst.

Erkundige dich vor deiner Tour über das Gebiet, in dem du dich aufhalten willst. Informationen erhältst du auf den Internetseiten von Nationalparks, in Touristeninformationen oder bei den zuständigen Gemeinden, Forstämtern und Forstverwaltungen. Weitere Tipps und Infos findest du auch in meinem kleinen Outdoor-Guide.

Wildcampen in Deutschland

Wildcampen

Wildcampen ist in Deutschland nicht erlaubt. Die genaue Rechtslage ist allerdings relativ unübersichtlich, da jedes Bundesland seine eigenen Naturschutz- und Waldgesetze hat. Oft ist freies Übernachten mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde oder der Zustimmung des Grundstückseigentümers möglich. Absolut tabu ist das Kampieren in Naturschutzgebieten, Naturreservaten, Nationalparks, Landschaftsschutz- und Jagdgebieten. Das Biwakieren, also das Übernachten unter freiem Himmel ohne Zelt, ist im Notfall überall erlaubt. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, fragst du vor deiner geplanten Tour bei der jeweiligen Gemeinde nach und informierst dich über die geltenden Gesetze
und Richtlinien.

Die einzelnen Bundesländer im Überblick

Hessen – Möchtest du in hessischen Wäldern dein Zelt aufschlagen, dann solltest du, um Ärger zu vermeiden,
den Grundstückseigentümer oder den Förster um Erlaubnis bitten.

Bayern – Laut dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) darf grundsätzlich jeder die freie Natur ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers betreten. Dieses sogenannte Betretungsrecht beinhaltet allerdings nicht das Zelten oder Abstellen des eigenen Wohnwagens. Dafür benötigst du die Zustimmung des Eigentümers. Verboten ist das Wildcampen auf jeden Fall in Nationalparks und Naturschutzgebieten. Da es in Bayern viele geschützte Gebiete gibt, erkundigst du dich am besten vor deiner Campingtour bei der zuständigen Gemeinde und Kreisverwaltungsbehörde.

Baden-Württemberg – In diesem Bundesland ist das Wildcampen im Wald verboten. Erlaubt wäre es, wenn du vorher eine Genehmigung von der Forstbehörde erhältst.

Berlin – Das Campen im Wald ist verboten und nur in Einzelfällen mit der Einwilligung von Eigentümer oder der örtlichen Behörden erlaubt.

Brandenburg – Als Wanderer, Radfahrer, Reiter und Kanute darfst du in der freien Landschaft für eine Nacht dein Zelt aufschlagen. Ausgenommen von dieser Regelung sind natürlich Naturschutzgebiete, aber auch Gärten, Höfe und andere private Flächen – hier kannst du jedoch den Besitzer um Erlaubnis fragen.

Bremen – Im kleinsten Bundesland sind die Zeltmöglichkeiten aufgrund der wenigen unbebauten Flächen sehr begrenzt. Deswegen gibt es hier keine besonderen Regelungen für Wildcamper und auch kein eigenes Waldgesetz – somit gilt hier das Bundeswaldgesetz.

Hamburg – Das Betreten des Waldes und der freien Landschaftsflächen ist erlaubt. Das Zelten und Abstellen von Fahrzeugen ist jedoch nur mit besonderer Erlaubnis des Waldbesitzers gestattet.

Mecklenburg-Vorpommern – In diesem Bundesland darfst du als Wanderer oder Radfahrer dein Zelt für eine Nacht in freier Landschaft aufstellen. Dazu musst du aber vorher das Einverständnis des Besitzers einholen. In Nationalparks und Naturschutzgebieten ist das Zelten generell verboten. Genauso wie im Wald, es sei denn, dir wurde vom Waldbesitzer oder von der Forstbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Niedersachsen – In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen nicht gestattet. Allerdings können die Grundstücks- und Waldbesitzer in Einzelfällen das Übernachten erlauben.

Nordrhein-Westfalen – Grundsätzlich ist das Zelten und Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald verboten. Mit Genehmigung der zuständigen Behörden oder dem Einverständnis des Grundstückseigentümers ist es allerdings erlaubt.

Rheinland-Pfalz – Um im Wald zelten zu können, musst du die Zustimmung des Waldbesitzers einholen.

Saarland – Das Waldgesetz erlaubt Wildcampen nur mit Genehmigung des Eigentümers.

Sachsen – Der Forstbesitzer darf dir laut Landeswaldgesetz die Erlaubnis zum Zelten erteilen. Ohne Genehmigung ist es verboten.

Sachsen-Anhalt – Auch in diesem Bundesland darfst du erst mit Zustimmung des Waldbesitzers zelten und kampieren.

Schleswig-Holstein – In Naturschutzgebieten und Nationalparks ist das Wildcampen selbstverständlich nicht gestattet. Auch am Strand und in den Dünen darf grundsätzlich nicht gezeltet werden. Im Wald ist es nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Waldbesitzers erlaubt. Es gibt in Schleswig-Holstein aber knapp 20 Lagerplätze für Radfahrer und Wanderer in der freien Natur, die in der Regel eine kostenfreie Übernachtung ermöglichen. Diese Plätze dürfen nur für eine Übernachtung genutzt werden. Offenes Feuer ist nicht erlaubt. Weitere Informationen und Regeln sowie die ausgewiesenen Plätze findest du hier.

Thüringen – Im Wald und in Landschaftsschutzgebieten solltest du vor dem Aufstellen Deines Zeltes eine Erlaubnis beim Eigentümer oder der zuständigen Behörde einholen.

Wildcampen in …

Wildcampen

Schweden & Norwegen

In Schweden und Norwegen gilt das Jedermannsrecht. Das ist ein Gesetz, das es dir erlaubt, dein Zelt für eine Nacht beinahe überall aufzuschlagen, sogar auf Privatgrundstücken. Dort darfst du dein Nachtlager allerdings nicht in Sichtweite des Hauses des Grundeigentümers aufschlagen, außerdem solltest du kein offenes Feuer machen, deinen Müll selbstverständlich mitnehmen und den Platz generell so verlassen, wie du ihn vorgefunden hast. Das Jedermannsrecht gilt nur für Wanderer, Kanuten, Radfahrer und Reiter. Als Camper mit Wohnmobil oder Van darfst du für eine Nacht auf öffentlichen Parkplätzen, am Ende von Straßen oder auch direkt am Strand stehen bleiben.

Finnland

Auch in Finnland gilt das Jedermannsrecht, sodass eine Übernachtung in der Natur mit Zelt erlaubt ist. Dabei solltest du aber genügend Abstand zu Wohnhäusern einhalten. Wenn du länger als eine Nacht bleiben möchtest, solltest du außerdem den Grundstückseigentümer um Erlaubnis bitten. Auf öffentlichen Parkplätzen, Straßen, landwirtschaftlich genutzten Flächen,
an Badestränden, in Naturschutzgebieten und Nationalparks ist das Wildcampen allerdings nicht gestattet. Die finnischen Nationalparks bieten jedoch kleine Holzhäuser, offene Schutzhütten und Lagerplätze an. Informationen dazu geben die jeweiligen Besucherzentren.

Dänemark

Wildcampen ist in Dänemark nicht erlaubt. Es besteht aber die Möglichkeit, auf speziell dafür ausgelegten Naturlagerplätzen zu übernachten. Das sind einfache Zeltplätze auf kommunalen oder auch auf privaten Grundstücken, die du für maximal zwei Nächte nutzen darfst. Die Plätze sind mit Toiletten und fließend kaltem Wasser ausgestattet. Eine Übernachtung
kostet knapp drei Euro. Fahrzeuge sind auf den Plätzen nicht oder nur in Ausnahmefälle mit spezieller Genehmigung erlaubt. Feuerstellen oder das Aufstellen der Zelte in Sichtweite von Wohnhäusern und Straßen ist nicht gestattet.
Auch die Grundstücke des dänischen Umwelt- und Naturschutzministeriums können zum Kampieren genutzt werden.
Die Übernachtung ist kostenlos, allerdings darfst du dort nur eine Nacht bleiben und es dürfen auch nur zwei Zelte für insgesamt bis zu 6 Personen aufgebaut werden. Das Campen an Stränden und Dünen, die an Wälder grenzen, ist ausdrücklich verboten. Weitere Informationen findest du hier.

Island

In bewohnten Regionen ist das Zelten außerhalb von Campingplätzen verboten. Außer du fragst höflich nach und erhältst die ausdrückliche Erlaubnis der Grundstückseigentümer. In dünn besiedelten Gebieten und im Hochland darfst du für eine Nacht dein Zelt aufschlagen. Allerdings solltest du auch hier das Einverständnis der Besitzer einholen, wenn du länger als eine Nacht bleiben möchtest oder in einer größeren Gruppe unterwegs bist und ihr mehrere Zelte aufbauen wollt. Das gilt natürlich auch, wenn du in einem Wohnwagen, Campervan oder Wohnmobil unterwegs bist und außerhalb von offiziellen Campingplätzen übernachten möchtest. Weitere Infos erhältst du hier.

Färöer Inseln

Auf den Färöer Inseln ist Camping nur auf den dafür ausgewiesenen Campingplätzen erlaubt. Oft darf man dort auch nur in Zelten übernachten. Das Wildcampen in Wohnmobilen oder Vans an Aussichtspunkten, auf Raststättenparkplätzen oder Straßen ist verboten.

Freise Zelten in der Natur

Großbritannien & Nordirland

In Schottland ist das Wildcampen grundsätzlich erlaubt und du darfst auf den meisten nicht eingezäunten Flächen zelten. Allerdings gibt es in einigen Teilen der Nationalparks bestimmte Sonderregeln. Das bedeutet, dass das Zelten dort nur auf Camping- und Zeltplätzen oder mit einer speziellen Erlaubnis (camping permit) gestattet ist. Diese Sonderregeln und bestimmte Gebiete, wo das Campen verboten ist, findest du im Scottish Outdoor Access Code. In Nordirland, Wales und England ist Wildcampen generell nicht erlaubt, wird aber in abgelegenen Regionen und entlang von Fernwanderwegen geduldet. Da viele Wanderwege über Privatgrundstücke führen, solltest du immer das Einverständnis der Besitzer einholen, bevor du dein Zelt aufschlägst.

Irland

Wildcampen ist in Irland zwar offiziell verboten, da die Iren aber ein sehr gastfreundliches und tolerantes Völkchen sind,
ist das Übernachten mit Genehmigung der örtlichen Behörden auf Parkplätzen und Privatgrundstücken erlaubt – solange du den Platz sauber hältst, nur eine Nacht bleibst und den Eigentümer vorher um Erlaubnis fragst. In Naturschutzgebieten und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist das freie Übernachten allerdings verboten. Dort weisen Hinweisschilder ausdrücklich auf das Campingverbot hin („No overnight parking“ oder auch „Temporary dwelling prohibited“). In den Nationalparks gelten oft Sonderregelungen. Meist wird das Wildcampen oder Biwakieren an bestimmten Stellen geduldet. Nähere Informationen dazu findest du auf den Webseiten der jeweiligen Nationalparks.

Benelux

In den Beneluxländern ist das Wildcampen grundsätzlich verboten. Besonders strenge Regelungen, was das Zelten außerhalb von ausgewiesenen Campingplätzen betrifft, gibt es überraschenderweise in den Niederlanden. Auch das Übernachten und Wildcampen auf Privatgrund ist hier verboten. In Belgien darfst du außerhalb von Campingplätzen für maximal 24 Stunden auf Privatgrund, Straßen und Parkplätzen kampieren, wenn du dabei niemanden störst und den Straßenverkehr nicht behinderst. Diese Regel gilt jedoch nicht in Flandern, in klassifizierten Orten und entlang der Küste. Hier ist das freie Übernachten ausdrücklich verboten. Möchtest du mehrere Nächte auf Parkplätzen oder Straßen campen, benötigst du eine Genehmigung der örtlichen Behörde. In Luxemburg ist das Wildcampen verboten. Lediglich auf Privatgrundstücken ist freies Campen erlaubt, jedoch dürfen dort maximal zwei Zelte aufgebaut werden.

Baltikum

In Estland, Lettland und Litauen wird das freie Campen recht locker gesehen. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften darf auf privaten Grundstücken, auf Parkplätzen und Straßen eine Nacht kampiert werden. In Naturschutzgebieten und Nationalparks solltest du aber auf den ausgewiesenen Zelt- oder Biwakplätzen bleiben. Manchmal stehen dort auch kleine Hütten zur Verfügung. In der Regel wird das Wildzelten außerhalb dieser Gebiete toleriert und in den unberührten Landschaften des Baltikums lassen sich sicherlich genügend Möglichkeiten finden, um eine Nacht unter freiem Sternenhimmel zu verbringen.

Schweiz

In der Schweiz ist die rechtliche Lage relativ uneinheitlich. Die Regelungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.
Meist ist das Übernachten auf Privatgrundstücken aber mit der Zustimmung des Eigentümers erlaubt. Generell gilt:
In Schutzgebieten ist das Wildcampen ausdrücklich verboten.

Wildcampen

Frankreich

In Frankreich ist Kampieren auf Privatgrundstücken mit Einverständnis des Besitzers erlaubt, Wildcampen auf Parkplätzen und Straßen hingegen ist nur mit der Genehmigung der örtlichen Behörden möglich. Ansonsten ist es grundsätzlich verboten. Das gilt vor allem in der Nähe von Sehenswürdigkeiten und an der Küste. Das Biwakieren ist nicht grundsätzlich verboten, kann aber auf extra dafür ausgewiesene Flächen beschränkt sein. Oberhalb der Baumgrenze wird es geduldet,
du solltest dich aber in einiger Entfernung zu Wanderwegen niederlassen.

Portugal & Spanien

In Portugal ist Wildcampen offiziell verboten, in Spanien ist es nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden erlaubt. Eine Ausnahme ist der Jakobsweg nach Santiago de Compostela. Hier wird das Kampieren entlang des Weges auf den letzten 100 Kilometern vor der Pilgerstadt geduldet.

Italien

Grundsätzlich ist Wildcampen in Italien verboten. Dieses Verbot gilt vor allem für Strände, Wälder, Nationalparks und Schutzgebiete. Wenn du erwischt wirst, musst du mit saftigen Bußgeldern rechnen. Ansonst unterscheiden sich die Regelungen stark von Region zu Region. Manche Gemeinden erlauben das freie Übernachten, wenn du vorher eine Genehmigung eingeholt hast. Auf Privatgrund ist das Campen mit der Erlaubnis des Eigentümers gestattet. Auch in den Bergen ist das Biwakieren möglich. Für Wildcamper mit Wohnwagen, Wohnmobilen und Campervans stehen in Italien ausgewiesene Plätze zur Verfügung, an denen du legal und kostenlos für eine Nacht dein Lager aufschlagen kannst. Informiere dich am besten vor deiner Tour, welche Regelungen in der Gemeinde, in der du Wildcampen möchtest, gelten.

Griechenland

In Griechenland ist es verboten, außerhalb von Campingplätzen zu übernachten. Das gilt für das Festland ebenso wie für
die Inseln. Besonders in den Touristenorten und an den Stränden wird dieses Verbot vor allem in der Hauptsaison streng kontrolliert. Biwakieren ist zwar ebenfalls verboten, aber in der Regel wird es geduldet, wenn du spät abends deinen Schlafsack ausrollst und früh am nächsten Morgen wieder zusammenpackst.

Bulgarien

In Bulgarien ist das Wildcampen generell verboten. Auch auf privaten Grundstücken darf laut Gesetz nicht kampiert werden. In Naturschutzgebieten und Naturparks werden häufiger Kontrollen durchgeführt. Bei Verstößen droht dort ein hohes Bußgeld.

Wildcampen am Meer

Ungarn

Das Kampieren ist in Ungarn außerhalb von ausgewiesenen Campingplätzen verboten. Auch auf Privatgrundstücken, Parkplätzen und Straßen darf nicht übernachtet werden.

Rumänien

Wildcampen ist – mit Ausnahme von Naturschutzgebieten – in Rumänien erlaubt. Da in den Gebirgen und vor allem in den Karpaten Braunbären leben und es schon zu einigen Angriffen gekommen ist, solltest du dort stets die Warnhinweise befolgen und nur auf ausgewiesenen Plätzen dein Lager aufschlagen.

Balkan

Laut Gesetz ist das Wildcampen in den Ländern Kroatien, Bosnien, Serbien, Slowenien, Montenegro, Mazedonien und Albanien verboten.

Polen

In Polen ist das Wildcampen in Naturschutzgebieten und an der Küste verboten. Erlaubt ist es auf privaten Grundstücken, wenn vorher die Erlaubnis des Besitzers eingeholt wurde und auf Parkplätzen und Straßen mit einer Genehmigung der örtlichen Behörde.

Wildcampen - pure Freiheit!

Tschechien

Wildcampen ist in Tschechien nicht gestattet. Auch auf Parkplätzen, Straßen und Privatgrundstücken darf weder kampiert noch biwakiert werden. Das Campen ist somit ausschließlich auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Ebenso ist das freie Übernachten in Wäldern, Naturschutzgebieten und Naturparks verboten. Dort kannst du aber oft auf einfache Lager- oder Notfallübernachtungsplätze ausweichen, die eine legale Alternative zum Wildcampen darstellen.

Slowakei

Laut Gesetz darf in der Slowakei außerhalb von offiziellen Campingplätzen weder gezeltet noch biwakiert werden.
Selbst das Wildzelten auf Privatgrundstücken ist verboten, ebenso wie das Übernachten auf Parkplätzen und Straßen.

Österreich

In Österreich hängt es vom jeweiligen Bundesland ab, ob du Wildcampen darfst oder nicht, denn es gelten dort die Naturschutz- und Campinggesetze der einzelnen Länder. Das Übernachten auf Waldflächen ist dabei jedoch meistens verboten. Auf jeden Fall untersagt ist es in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten. Auch an touristischen Orten solltest du besser auf das freie Übernachten außerhalb von ausgewiesenen Campingplätzen verzichten. Kampieren auf Privatgrundstücken ist mit der Erlaubnis des Eigentümers gestattet. Teilweise darfst du auch auf Parkplätzen und Straßen übernachten, wenn du eine Genehmigung der örtlichen Behörde hast. Das Biwakieren im alpinen Gelände ist im Notfall gestattet. Österreich geht sehr streng mit Wildcampern um. Wirst du beim Zelten an unerlaubter Stelle erwischt, musst du nicht nur mit einer Geldbuße rechnen, auch dein Zelt darf beschlagnahmt werden.

Alternativen zum Wildcampen

Trekking-Camp

Ein guter und vor allem legaler Kompromiss zum Wildcampen ist das Übernachten in Trekking-Camps, die es bei uns beispielsweise im Schwarzwald, im Spessart, in der Eifel, der Pfalz und in der Sächsischen Schweiz gibt. Die kleinen Camps liegen abseits von Ortschaften, sind oft nur zu Fuß zu erreichen und verfügen über eine Komposttoilette und eine Feuerstelle, die bei Waldbrandgefahr natürlich nicht benutzt werden darf. Mehr nicht. Die Verpflegung muss selbst mitgebracht werden und Müll muss selbstverständlich wieder mitgenommen werden. Die Plätze sind nur für eine Nacht buchbar, den genauen Standort erfährst du erst nach der Buchung.

Eine weitere Alternative zum Wildcampen in Deutschland, die vor allem für Camper mit Wohnwagen, Wohnmobil oder Van interessant sein dürfte, sind sogenannte Pop-up-Camps. Das Konzept ist simpel: Jeder, der auf seinem Grundstück noch Platz für ein bis drei Fahrzeuge hat, kann Gastgeber werden. So können ungenutzte Flächen kurzerhand in Campingplätze verwandelt werden. Auf einer Online-Plattform kannst du dich nach passenden Angeboten umschauen. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Übrigens: Früh buchen lohnt sich! Die Camps erfreuen sich nämlich großer Beliebtheit!

Kampierst du lieber in der freien Natur oder auf ausgewiesenen Plätzen? Ich freue mich auf deinen Kommentar!

Ich habe diesen Artikel, der dir einen kleinen Überblick verschaffen soll, mit großer Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann ich keine Garantie auf Korrektheit und Vollständigkeit gewährleisten. Gesetze und Bestimmungen können sich jederzeit ändern. Deshalb informiere dich bitte vor deiner geplanten Reise direkt bei den zuständigen Behörden über die aktuell geltenden Regelungen.

Hinweis: Dieser Artikel enthält unbezahlte Werbung durch Markenerkennung/Markennennung, werbende Inhalte und/oder Werbelinks*.
Mehr zum Thema Werbung auf meinem Blog liest du hier.

Mit der Nutzung des folgenden Kontaktformulars akzeptierst du die Datenschutzbestimmungen und erklärst dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten und Widerrufshinweise findest du
in meiner Datenschutzerklärung.

Write A Comment