Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseabbruchversicherung – wenn du eine Reise buchst, werden dir häufig auch verschiedene Reiseversicherungen angeboten. Da kann man schnell mal den Überblick verlieren.

Welche Versicherung für dich sinnvoll ist, welche Risiken abgedeckt werden, welche Schadensfälle ausgeschlossen sind und wie sich die Höhe der Ersatzleistungen bestimmt, ob du zum Beispiel mit Selbstbehalten oder Leistungsbeschränkungen rechnen musst, erfährst du in der folgenden Übersicht.

Infos zur Reiserücktrittskostenversicherung

Reiseversicherungen

Welche Risiken kannst du vertraglich absichern?

Hast du eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen, werden dir die anfallenden Stornokosten ersetzt, falls du die Reise beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kannst. Bei teuren Reisen solltest du deshalb stets erwägen, eine solche Versicherung abzuschließen.

Der Reiseveranstalter oder in besonderen Fällen auch das vermittelnde Reisebüro muss dich auf diese Versicherungsmöglichkeit hinweisen. Er muss dich auch darüber informieren, ob die Reiserücktrittskostenversicherung bis zum Ende der Reise oder nur bis zum Antritt der Reise besteht. Der Veranstalter darf die Buchung jedoch nicht vom Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung abhängig machen. Das gilt auch für den Abschluss einer Rücktransportkostenversicherung.

Neben der Reiserücktrittskostenversicherung gibt es noch die sogenannte Reiseabbruchversicherung. Hier werden dir im Versicherungsfall die Kosten eines vorzeitigen Reiseendes ersetzt (z. B. wenn du aufgrund eines Todesfalles in der eigenen Familie die Reise abbrechen musst). Über diese Möglichkeit musst du jedoch nicht aufgeklärt werden.

Oft kannst du wählen, ob du nur den Reiserücktritt oder zusätzlich auch den Reiseabbruch versichern möchtest, viele Versicherer bieten entsprechende Paketlösungen an.

Für den richtigen Versicherungsschutz kommt es auf den Zeitpunkt des Reiseantritts an.

Die Reiserücktrittskostenversicherung schützt dich nur bis zu dem Zeitpunkt, in dem du die Reise angetreten hast.
Bei einer Flugreise ist das der Fall, wenn mit dem Einchecken des Gepäcks begonnen wird. Das heißt konkret, wenn du deinen Rucksack auf das Gepäckband am Check-in-Schalter legst, hast du die Reise angetreten. Dagegen liegt die Fahrt zum Flughafen vor dem Reiseantritt. Nach Reiseantritt ist nur noch der Schutz durch die Reiseabbruchversicherung gegeben.

Wann musst du die Versicherung abschließen?

Spätestens 14 Tage nach der Buchung muss der Versicherungsvertrag geschlossen werden. Meistens wird die Reiserücktrittskostenversicherung aber gleichzeitig mit dem Reisevertrag abgeschlossen.

Wer ist versichert?

Achte unbedingt darauf, dass Mitreisende, mit denen du nicht verwandt bist, namentlich im Versicherungsschein genannt werden (z. B. wenn du mit den Mitgliedern deines Tauchvereins verreist). Andernfalls umfasst der Versicherungsschutz nur den Versicherten selbst. Mitreisende Familienangehörige müssen grundsätzlich nicht gesondert aufgeführt werden (z. B. Ehepartner oder Kinder). Hinsichtlich der Angabe eines Lebenspartners kommt es auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an. Das regeln die Versicherungen unterschiedlich. Prüfe deshalb die Regelungen im Kleingedruckten oder frage vorsichtshalber nach.

Flughafen

Welche Ereignisse sind versichert?

Der Tod des Versicherten bzw. Mitreisenden oder einer nahestehenden Person (direkte Angehörige oder Lebenspartner). Zum Nachweis ist eine Kopie der Todesbescheinigung bei der Versicherung einzureichen.

Ein schwerer Unfall mit Personenschaden des Versicherten bzw. Mitreisenden oder einer nahestehenden Person, wenn dadurch der Antritt oder die planmäßige Beendigung der Reise nicht mehr zumutbar ist (z. B. ein Knochenbruch oder eine schwere Gehirnerschütterung). Reiche zum Nachweis ein ärztliches Attest bei der Versicherung ein, aus dem auch die Dauer einer notwendigen stationären Behandlung und die Ursachen der Verletzung hervorgehen.

Die unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten bzw. Mitreisenden oder einer nahestehenden Person, wenn dadurch der Antritt oder die planmäßige Beendigung der Reise nicht mehr zumutbar ist – zum Beispiel bei einem Herzinfarkt oder einer Lungenentzündung. Auch hier benötigst du ein möglichst ausführliches ärztliches Attest zum Nachweis gegenüber der Versicherung. Falls die Erkrankung aber vorhersehbar war, beispielsweise bei einem akuten Rheumaschub bei langjähriger Vorerkrankung, besteht kein Versicherungsschutz.

Impfunverträglichkeit gegen eine vorgeschriebene oder sonst notwendige Impfung, ebenfalls nachzuweisen durch ein ärztliches Attest.

Schwangerschaft, wenn dadurch die Reise aus ärztlicher Sicht unzumutbar wird. Lege der Versicherung aus Beweisgründen ein ärztliches Attest sowie eine Kopie des Mutterschutzausweises vor. Aus diesen Unterlagen sollten sich der voraussichtliche Entbindungstermin und mögliche Risikofaktoren der Schwangerschaft ergeben.

Erhebliche Schäden am Eigentum durch Elementarereignisse (z. B. Überschwemmung), Feuer oder vorsätzliche Straftaten (z. B. Einbruch). Der Nachweis erfolgt am besten über die Mitteilung der polizeilichen Registriernummer, die du bei Anzeige der Straftat erhältst. Aber: Es liegt kein Versicherungsfall vor, wenn beim Einbruch nur die Reiseunterlagen oder lediglich Bargeld gestohlen wird.

Verlust des Arbeitsplatzes. Reiche dazu eine Kopie des Kündigungsschreibens bei der Versicherung ein.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Kannst oder willst du eine Reise aus einem anderen als den oben genannten Gründen nicht antreten, zahlt die Versicherung nicht. Zudem enthalten die Versicherungsbedingungen bestimmte Ausschlussgründe (z. B. tritt die Versicherung nicht ein für politische Risiken im Urlaubsland). Ebenfalls nicht gezahlt wird, wenn das versicherte Ereignis für dich vorhersehbar war oder du es selbst herbeigeführt hast.

Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn du trotz bekannter Schwangerschaft eine Fernreise buchst und diese stornieren musst, weil eine für das Reiseland vorgeschriebene Impfung nicht durchgeführt werden kann oder du dich bei einem Autounfall verletzt, den du betrunken verursacht hast.

Welche Kosten werden ersetzt?

Wenn du eine Reise nicht antreten kannst, dann ersetzt dir die Reiserücktrittskostenversicherung die anfallenden Stornokosten. Einige Versicherer ersetzen auch Nachreisekosten, wenn du die Reise erst verspätet antreten kannst. Erstattet werden dir aber höchstens die Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise entstanden wären. Allerdings unterliegen die Versicherungsleistungen Einschränkungen. So gilt in der Regel ein Selbstbehalt von € 25,- pro Person.
Falls der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst wird, beträgt der Selbstbehalt meistens 20 % des erstattungsfähigen Schadens.

Die Reiseabbruchversicherung ersetzt dir nachweislich entstandene zusätzliche Rückreisekosten und hierdurch verursachte sonstige Mehrkosten (z. B. Umbuchungskosten oder notwendige Übernachtungskosten auf der Rückreise).
Die Kosten für gebuchte, aber nicht beanspruchte Leistungen bekommst du nur erstattet, wenn du dies besonders vertraglich vereinbart hast. Hierfür musst du etwas mehr ausgeben und eine Zusatzprämie zahlen.

Infos zur Reisegepäckversicherung

Reisegepäckversicherung

Welche Risiken kannst du vertraglich absichern?

Die Reisegepäckversicherung ersetzt Schäden, die dir durch Diebstahl oder Beschädigung deines Reisegepäcks entstehen. Sie ist vor allem dann sinnvoll, wenn du besonders wertvolles Reisegepäck hast (z. B. eine hochpreisige Tauchausrüstung). Beachte: Anders als bei der Reiserücktrittskostenversicherung muss dich der Reiseveranstalter
nicht auf den Abschluss einer Reisegepäckversicherung hinweisen.

Wessen Gepäck wird versichert?

Schließt du eine Reisegepäckversicherung ab, ist dein eigenes Gepäck und das deiner Familienangehörigen, mit denen du in einem Haushalt lebst, versichert.

Achte daher unbedingt darauf, dass Mitreisende, mit denen du nicht verwandt bist, oder auch Angehörige, mit denen du nicht zusammenwohnst, namentlich im Versicherungsschein erwähnt werden, damit auch deren Gepäck vom Versicherungsschutz umfasst ist.

Welches Gepäck ist versichert?

Zum Reisegepäck zählen alle Dinge des persönlichen Reisebedarfs, beispielsweise Unterwäsche und Kleidung, Hygieneartikel, Kosmetik, Brillen, Foto- und Videoausrüstung, Campingzubehör, Rollstühle und Krücken. Auch Geschenke und Souvenirs, die du auf der Reise gekauft hast, sind versichert. Sportgeräte sind nur während des Transports oder Abstellens versichert, nicht aber wenn du sie gerade benutzt.

Fahrkarten, Geld, Wertpapiere, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände des beruflichen Bedarfs (z. B. Laptop) oder mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Kontaktlinsen und Prothesen sind hingegen nicht versichert.

Wann tritt die Versicherung ein?

Ein Versicherungsschutz besteht, wenn dein Reisegepäck während des Transports durch das Beförderungsunternehmen (z. B. die Fluggesellschaft) abhandenkommt, beschädigt oder gar zerstört wird. Das Gepäck muss sich bereits in Händen des Beförderers befinden, damit es versichert ist.

Für die Dauer deines Urlaubs sind Schäden durch Diebstahl oder Sachbeschädigung versichert. Die Versicherung zahlt auch bei Schäden durch Brand, Sturm, Blitzschlag, Explosion oder im Falle von höherer Gewalt (z. B. bei einer Lawine oder Überschwemmung).

Was gilt für Wertsachen?

Schmuck, Foto-, Film- und Videokameras samt Zubehör, Uhren, optische Geräte, Gegenstände aus Edelmetall, Jagdwaffen, Radio- und Fernsehgeräte sowie Tonbandgeräte samt Zubehör sind nur versichert, wenn du sie sicher bei dir trägst. Das bedeutet, der Versicherungsschutz entfällt, wenn du solche Dinge zum Beispiel unbeaufsichtigt am Pool oder am Strand liegen lässt. Selbst wenn du die Wertsachen bei dir trägst, ist der Versicherungsschutz je Versicherungsfall auf die Hälfte der Versicherungssumme begrenzt.

Was gilt für Reisegepäck im Auto?

Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn du das Reisegepäck in einem fest verschlossenen Innen- oder Kofferraum untergebracht hast. Der Diebstahl aus einem offenen Cabrio ist somit also nicht versichert. Weiterhin muss …

… der Schaden tagsüber zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr eingetreten sein.

… das Auto in einer abgeschlossenen Garage abgestellt sein. Öffentliche Parkhäuser oder Tiefgaragen zählen nicht dazu. Beachte außerdem: Belädst du dein Auto bereits mehrere Stunden oder sogar am Tag vor deiner Abreise und lässt es vollgepackt unbeaufsichtigt stehen, besteht kein Schutz aus der Reisegepäckversicherung.

… der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht mehr als zwei Stunden eingetreten sein (z. B. bei einer kleinen Pause auf einem Rastplatz an der Autobahn).

In allen anderen Fällen ist die Haftung je Versicherungsfall begrenzt. Wertgegenstände wie zum Beispiel Foto- und Filmapparate, tragbare Videosysteme sowie Schmuck sind in einem unbeaufsichtigten Auto nicht versichert.

Welche Reiseversicherungen gibt es sonst noch?

Krankenversicherung

Eine Reiseunfallversicherung übernimmt die Kosten für den Rücktransport und die Behandlung im Falle eines Unfalls
(z. B. nach einem Sport- oder Autounfall).

Eine Reisekrankenversicherung zahlt die Behandlung bei Krankheit am Urlaubsort.

Eine Reisehaftpflichtversicherung übernimmt weltweit die Haftung für Schäden, die du während deiner Reise einem anderen zufügst. Prüfe vor Abschluss dieser Versicherung unbedingt, ob deine Privathaftpflichtversicherung bereits
weltweit Deckung gewährt, denn dann ist eine Reisehaftpflichtversicherung überflüssig.

Ob du eine dieser Versicherungen benötigst, hängt also vom Umfang deiner bereitsvorhandenen Kranken-, Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung ab. Informiere dich deshalb vor Buchung einer Reise bei deiner Versicherungsgesellschaft.

Ich habe diesen Artikel, der dir einen kleinen Überblick verschaffen soll, mit großer Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann ich keine Garantie auf Korrektheit und Vollständigkeit gewährleisten. Gesetze und Bestimmungen können sich jederzeit ändern. Deshalb informiere dich bitte vor deiner geplanten Reise über die aktuell geltenden Regelungen.

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Mehr zum Thema Werbung auf meinem Blog liest du hier.

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